ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


 

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für dem gesamten Geschäftsverkehr der Firma” Erics-Fotos”.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische
Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)


II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der
besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen
zum Schadensersatz.
7. Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben beim Fotografen.

 


III. Honorare, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf das Honorar ohne Mehrwertsteuer aus.
2. Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die
Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
4. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.


IV. Haftung
1.Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet
ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt
haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
2. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.


V. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte 
1.Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle
und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet( ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

2. Erics-Fotos darf die Bildnisse auch dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung von dient. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste der Veranstaltung darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen
 kann. Die Auftraggeber versichern, dass in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für
 Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber, Erics-Fotos von der Haftung vollumfänglich freigestellt.


VI. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner
für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 4 Stunden dauern, sind der Fotograf und deren Assistent zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.


VII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Stornierungen und Verschiebungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierungen oder Verschiebung des Auftrages (Absage des Shooting Termins) durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von 20% fällig, bzw. 5-2 Tage vor dem Termin 85 %, bzw. 1-0 Tage 100 % und ist von ihm zu zahlen.

 

 

 


VIII. Datenschutz
1.Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Weitere Datenschutzrichtlinien sind gesondert in der Datenschutzbestimmung von Erics-Fotos nachzulesen und gelten auch als gültig.


IX. Digitale Fotografie
1.Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Urheber muss stets vermerkt sein.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3. Für die Datenspeicherung verwende ich USB-Sticks oder CD-R, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz.
4. Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt
daher keinen Reklamationsgrund dar.


X. Fotokurse
1. Den Kursteilnehmern ist bekannt, dass unsere Kursleitungen keine Ausgebildeten Fotografen sind

2. Die Fotokurse können von Erics-Fotos bei nicht erreichen der Mindestbelegung abgesagt werden. 

3. Ein nicht Teilnehmen des Fotokurses durch die Teilnehmer hat die Ausfallkosten aus VII Punkt 3 zu folge.

 

 

XI. Digitalisierung
1. Erics-Fotos behält sich vor, zu digitalisierende Bilder von auswertigen Firmen durchführen zu lassen.

2. Bei der Digitalisierung kann es zu Farbveränderungen der Digitalen Bilder kommen.

3. Die Digitalisierung dauert mindestens 12 Arbeitstage (Dienstag bis Freitag), eine Frühere Fertigstellung hat Express kosten von 0,02 € pro Bild zu folge. 

 

XII. Fotostudio
1. Es gelten die Preise, die im Fotostudio aushängen

2. Für Kleinaufträge unter einer Stunde wird eine bearbeitungspauschale in höhe von 7,50 € erhoben. 

3. Passbilder sind vom Umtausch ausgeschlossen 

 

XIII. Onlinebuchung

1.Erics-Fotos bietet seinen Kunden eine Möglichkeit Termine Online über die Homepage oder per Mail zu buchen.

2. Bei einer Terminanfrage wird der Termin für 2 Wochen unverbindlich reserviert. Danach bei nicht melden des Auftraggebers wird der Termin wieder freigegeben.

3. Eine Onlinebuchung ist mit Bestätigung verbindlich und bedarf keinen gesonderten Vertrag.

 

XIV. Fotobox

1.Der Auftraggeber hat die Wahl zwischen 4 Paketen der Fotobox. Ohne Druck, 200 Blatt Papier, 400 Blatt Papier und Flatrate Druck.

2. Bei nicht voller Ausnutzen des Drucktarifes wird Kein Geld zurück bezahlt. Hierbei handelt es sich um eine Pauschale.

3. Der Auf sowie Abbau der Fotobox ist inklusive. Beim Aufbau sind maximal 2 x Umstellen der Fotobox im Preis inbegriffen, jedes weitere wird mit dem gültigen Stundensatz aufgerechnet.

4. Die Accessoires sind Eigentum vom Erics-Fotos. Bei Entwendung oder Mutwilliger Zerstörung haftet der Auftraggeber.

5. Der Auftraggeber kann vorab aus einer Auswahl an Collagen, die für sich passende auswählen und sie bei Wunsch mit einem Text versehen.

6. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass für den Aufbau der Fotobox ein Platz von mindestens 3 x 3 Meter und 3 Meter Höhe zur Verfügung steht. Hierzu muss ebenfalls ein Stromanschluss in maximal 15 Meter Entfernung sein. Auch einen Tisch für die Accessoires muss bereitgestellt werden. 

7. Bei Mutwilliger Zerstörung der Fotobox oder Teile der Fotobox haftet der Auftraggeber. Dies gilt auch bei Unsachgemäßer Nutzen der Fotobox.

 

 

XIIV. Vertragsstrafe, Schadenersatz
1.Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von Erics-Fotos) erfolgter Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.
2. Durch die ZifferVI.1.AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.


XIIIV. Schlussbestimmungen
 
 

Sollte ein Punkt ausgeschlossen sein, so verlieren die restlichen Bestimmungen nicht an ihrer Wirkung. 

 

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Erics-Fotos, Hermannsburg.
 Die AGB gelten ab dem 01.12.2022